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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2017 - L 4 KR 30/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,97655
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2017 - L 4 KR 30/17 B ER (https://dejure.org/2017,97655)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.03.2017 - L 4 KR 30/17 B ER (https://dejure.org/2017,97655)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. März 2017 - L 4 KR 30/17 B ER (https://dejure.org/2017,97655)
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  • BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R

    Krankenversicherung - KVdR-Versicherter mit Wohnort in einem anderen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2017 - L 4 KR 30/17
    Lediglich ergänzend führt der Senat aus, das das BSG in seinem Urteil vom 5. Juli 2005, Az.: B 1 KR 4/04 R (in SozR 4-2400 § 3 Nr. 2) erneut entschieden hat, dass ein Pflichtversicherter in der KVdR bleibt, wer als Bezieher ausschließlich deutscher Rente in einen anderen Mitgliedstaat der EU verzieht.

    Der Senat verweist im Übrigen auf die Entscheidungsgründe des Urteils des BSG vom 5. Juli 2005 (aaO).

  • LSG Saarland, 16.07.2014 - L 2 KR 50/11

    Krankenversicherung der Rentner - Wohnsitznahme in Spanien - Kündigung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2017 - L 4 KR 30/17
    Zwar gilt Anderes für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner (hierzu etwa: Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 16. Juli 2014 - L 2 KR 50/11 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2007 - L 16 KR 20/07

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2017 - L 4 KR 30/17
    Möglich ist für den KVdR-Versicherten allein eine Befreiung von der Mitgliedschaft innerhalb von 3 Monaten nach Rentenbeginn, § 8 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 2 SGB V, unabhängig davon, ob er später entscheidet, den Wohnsitzstaat zu wechseln (siehe etwa: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. August 2007 - L 16 KR 20/07 -, juris).
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 5/98 R

    KVdR - Versicherungsverhältnis - Mitgliedschaftsverhältnis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2017 - L 4 KR 30/17
    Aus dem Urteil des BSG vom 16. Juni 1999, Az.: B 1 KR 5/98 R folge, dass der Antragsteller, der als Rentner gem. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V kraft Gesetzes pflichtversichert sei, auch bei Verlegung des Wohnsitzes in einen europäischen Mitgliedstaat weiterhin bei der Antragsgegnerin pflichtversichert bleibe.
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